Erste Schritte nach Eintreten eines Todesfalles

Nachstehende  Aufstellung  ist abgestimmt auf den Bereich des Seelsorgeraumes Inneres Pitztal, da in fast allen ländlichen Gebieten, neben den gesetzlichen Vorschriften,  die Bräuche und Gepflogenheiten bei einem Begräbnis anders sind.

 

  • Sofortige Meldung an den Gemeindearzt.

Jeder Sterbefall oder Todesfall in einer Wohnung  bzw. Zuhause ist umgehend einem Arzt – bzw. dem zuständiger Totenbeschauarzt, in der Regel der Gemeindearzt,  zu melden.

ACHTUNG

Vor der Totenbeschau darf an der Verstorbenen/dem Verstorbenen/ keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden!

Der Totenbeschauarzt stellt nach der Totenbeschau  die entsprechenden Formulare aus wie:

  • das Formular "Anzeige des Todes" (enthält auch die "Todesbescheinigung") und
  • den Leichenbegleitschein

Das Formular "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung"    dienen der Anzeige beim Standesamt. Den Leichenbegleitschein benötigte das  Bestattungs-unternehmen zum Transport des Verstorbenen,  z.B. ins Krematorium  oder Leichenkapelle

  • Verständigung des Bestattungsunternehmen

Nach Abschluss der Totenbeschau und Freigabe der/ des Toten durch den Gemeindearzt  kann das Bestattungsunternehmen verständigt werden. Mit diesem können sie auch Fragen abklären wie:

Auswahl des Sarges, Ankleiden des Verstorbenen, Art und Ablauf der Bestattung, ev. auch Vorgang bei einer beabsichtigten Einäscherung, sowie Formulierung der Traueranzeige (Partetext).

Achtung:  Die Einsargung muss durch ein dazu berechtigtes Bestattungsunternehmen durchgeführt werden und erfolgt im Auftrag der Angehörigen bzw. der Behörden.

  • Aufbahrung in der Leichenkapelle

Die Aufbahrung erfolgt grundsätzlich in der Leichenkapelle. Diese Aufbahrung hat mit religiösem Bekenntnis  oder ev. Kirchenaustritt nichts zu tun. In den Gemeinden St.Leonhard  und Jerzens ist eine Hausaufbahrung nicht mehr zulässig.  Die Leichenkapelle ist in der Regel versperrt,  Die Gemeinde  bzw. auch der Pfarrkoordinator weiß, wer den Schlüssel dazu verwaltet.

  • Organisation des Begräbnisses

Für ein kirchliches Begräbnis  ist mit dem Pfarrer Kontakt  aufzunehmen. Mit ihm werden Tag und  Uhrzeit des Begräbnisses und der kirchliche Ablauf festgelegt. Z.B. können schon die Fürbitten vorbereitet und mit dem Pfarrer besprochen werden.  Ebenso gewünschte besondere Gebete und Gedanken.

  • Verständigung des Kirchenchores  Musikkapelle  Vereine  u.a.

Sind besondere Feierlichkeiten, in und vor der Kirche, beabsichtigt, z.B.  Musikkapellen,  Bläsergruppen, Fahnenabordnungen von Vereinen   Kirchenchor  müssen auch sie rechtzeitig kontaktiert werden. Bedenken sie dass z.B. Mitglieder des Kirchenchors  und der Musikkapelle groß teils in einem Arbeitsverhältnis stehen und für ein Singen beim Begräbnis nicht immer freigestellt werden können. Es wird für Chor und Musik immer schwieriger die notwendige  Anzahl an Stimmen,  für die Gestaltung eines Begräbnisses, zusammen zu bringen. Auch kann nicht jedem Liedwunsch entsprochen werden.

  • Verständigung der Vorbeter beim Seelenrosenkranz

Nehmen sie mit dem Pfarrkoordinator ihrer Pfarre Kontakt auf.  Dieser „Seelenrosenkranz „  wird in den verschiedenen Pfarren sehr unterschiedlich gebetet. Z.B. in der Pfarre Zaunhof, werden, während des Rosenkranzes, ausgesuchte Zwischentexte  gelesen.  Solche  passende Texte können durch die Angehörigen beim Vorbeter aus einem Buch ausgesucht werden. Auch eigene Texte wären möglich, nur sollen sie religiösen Inhalt aufweisen.

  • Graböffnung

Vor der beabsichtigten Graböffnung ist mit der Gemeinde Kontakt herzustellen. Sie hat die Pläne des Friedhofs und weiß, welches Grab geöffnet werden darf, wo Familiengräber vorhanden sind, usw.

In den Pfarren Plangeroß, St.Leonhard und Zaunhof übernimmt das Öffnen und Zuschütten eines Grabes, so wie seit alters her üblich, Personen aus der Nachbarschaft des Verstorbenen. Auch mit ihnen ist Kontakt aufzunehmen. Immer schon üblich war dessen Verpflegung, während und nach dieser Arbeit.

In der Gemeinde Jerzens erfolgt die Graböffnung durch Gemeindebedienstete. Das Zuschütten des Grabes jedoch übernehmen auch hier Personen aus der Nachbarschaft des Verstorbenen.

  • Sargträger

Auch an die Sargträger ist zu denken. Dies übernehmen  Personen aus der Nachbarschaft des Verstorbenen. Diese Sargträger übernehmen auch das Zuschütten des Grabes.

  • Reinigen der Leichenkapelle

Die Angehörigen des Verstorbenen haben sich um das Reinigen und Säubern der Leichenkapelle  zu kümmern.  Dies sollte bald nach dem Begräbnistag  erfolgen, da man nicht weiß, wann  die nächste Aufbahrung ansteht. In einigen Pfarren übernehmen dieses Reinigen Leute aus der Nachbarschaft des Verstorbenen. Eine Abklärung durch die Angehörigen ist aber angebracht.

  • Verständigung des Standesamtes

Mit dem Formular: Anzeige des Todes   bzw. mit der Todesbescheinigung -  diese hat der Arzt bei der Totenbeschau ausgestellt – ist der Todesfall dem zuständigen Standesamt  zu melden. Zuständig ist jenes Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.   

In den unten angeführten  Internetadressen sind weitere Informationen zu diesem Thema   nachzulesen.

Todesfall - HELP.gv.at

HELP.gv.at: Erste Schritte nach Eintreten des Todesfalles