Erste Schritte nach Eintreten eines Todesfalles
Nachstehende Aufstellung ist abgestimmt auf den Bereich des Seelsorgeraumes Inneres Pitztal, da in fast allen ländlichen Gebieten, neben den gesetzlichen Vorschriften, die Bräuche und Gepflogenheiten bei einem Begräbnis anders sind.
- Sofortige Meldung an den Gemeindearzt.
Jeder Sterbefall oder Todesfall in einer Wohnung bzw. Zuhause ist umgehend einem Arzt – bzw. dem zuständiger Totenbeschauarzt, in der Regel der Gemeindearzt, zu melden.
ACHTUNG
Vor der Totenbeschau darf an der Verstorbenen/dem Verstorbenen/ keine Veränderung (auch kein Umkleiden) vorgenommen werden!
Der Totenbeschauarzt stellt nach der Totenbeschau die entsprechenden Formulare aus wie:
- das Formular "Anzeige des Todes" (enthält auch die "Todesbescheinigung") und
- den Leichenbegleitschein
Das Formular "Anzeige des Todes" und die darin enthaltene "Todesbescheinigung" dienen der Anzeige beim Standesamt. Den Leichenbegleitschein benötigte das Bestattungs-unternehmen zum Transport des Verstorbenen, z.B. ins Krematorium oder Leichenkapelle
- Verständigung des Bestattungsunternehmen
Nach Abschluss der Totenbeschau und Freigabe der/ des Toten durch den Gemeindearzt kann das Bestattungsunternehmen verständigt werden. Mit diesem können sie auch Fragen abklären wie:
Auswahl des Sarges, Ankleiden des Verstorbenen, Art und Ablauf der Bestattung, ev. auch Vorgang bei einer beabsichtigten Einäscherung, sowie Formulierung der Traueranzeige (Partetext).
Achtung: Die Einsargung muss durch ein dazu berechtigtes Bestattungsunternehmen durchgeführt werden und erfolgt im Auftrag der Angehörigen bzw. der Behörden.
- Aufbahrung in der Leichenkapelle
Die Aufbahrung erfolgt grundsätzlich in der Leichenkapelle. Diese Aufbahrung hat mit religiösem Bekenntnis oder ev. Kirchenaustritt nichts zu tun. In den Gemeinden St.Leonhard und Jerzens ist eine Hausaufbahrung nicht mehr zulässig. Die Leichenkapelle ist in der Regel versperrt, Die Gemeinde bzw. auch der Pfarrkoordinator weiß, wer den Schlüssel dazu verwaltet.
- Organisation des Begräbnisses
Für ein kirchliches Begräbnis ist mit dem Pfarrer Kontakt aufzunehmen. Mit ihm werden Tag und Uhrzeit des Begräbnisses und der kirchliche Ablauf festgelegt. Z.B. können schon die Fürbitten vorbereitet und mit dem Pfarrer besprochen werden. Ebenso gewünschte besondere Gebete und Gedanken.
- Verständigung des Kirchenchores Musikkapelle Vereine u.a.
Sind besondere Feierlichkeiten, in und vor der Kirche, beabsichtigt, z.B. Musikkapellen, Bläsergruppen, Fahnenabordnungen von Vereinen Kirchenchor müssen auch sie rechtzeitig kontaktiert werden. Bedenken sie dass z.B. Mitglieder des Kirchenchors und der Musikkapelle groß teils in einem Arbeitsverhältnis stehen und für ein Singen beim Begräbnis nicht immer freigestellt werden können. Es wird für Chor und Musik immer schwieriger die notwendige Anzahl an Stimmen, für die Gestaltung eines Begräbnisses, zusammen zu bringen. Auch kann nicht jedem Liedwunsch entsprochen werden.
- Verständigung der Vorbeter beim Seelenrosenkranz
Nehmen sie mit dem Pfarrkoordinator ihrer Pfarre Kontakt auf. Dieser „Seelenrosenkranz „ wird in den verschiedenen Pfarren sehr unterschiedlich gebetet. Z.B. in der Pfarre Zaunhof, werden, während des Rosenkranzes, ausgesuchte Zwischentexte gelesen. Solche passende Texte können durch die Angehörigen beim Vorbeter aus einem Buch ausgesucht werden. Auch eigene Texte wären möglich, nur sollen sie religiösen Inhalt aufweisen.
- Graböffnung
Vor der beabsichtigten Graböffnung ist mit der Gemeinde Kontakt herzustellen. Sie hat die Pläne des Friedhofs und weiß, welches Grab geöffnet werden darf, wo Familiengräber vorhanden sind, usw.
In den Pfarren Plangeroß, St.Leonhard und Zaunhof übernimmt das Öffnen und Zuschütten eines Grabes, so wie seit alters her üblich, Personen aus der Nachbarschaft des Verstorbenen. Auch mit ihnen ist Kontakt aufzunehmen. Immer schon üblich war dessen Verpflegung, während und nach dieser Arbeit.
In der Gemeinde Jerzens erfolgt die Graböffnung durch Gemeindebedienstete. Das Zuschütten des Grabes jedoch übernehmen auch hier Personen aus der Nachbarschaft des Verstorbenen.
- Sargträger
Auch an die Sargträger ist zu denken. Dies übernehmen Personen aus der Nachbarschaft des Verstorbenen. Diese Sargträger übernehmen auch das Zuschütten des Grabes.
- Reinigen der Leichenkapelle
Die Angehörigen des Verstorbenen haben sich um das Reinigen und Säubern der Leichenkapelle zu kümmern. Dies sollte bald nach dem Begräbnistag erfolgen, da man nicht weiß, wann die nächste Aufbahrung ansteht. In einigen Pfarren übernehmen dieses Reinigen Leute aus der Nachbarschaft des Verstorbenen. Eine Abklärung durch die Angehörigen ist aber angebracht.
- Verständigung des Standesamtes
Mit dem Formular: Anzeige des Todes bzw. mit der Todesbescheinigung - diese hat der Arzt bei der Totenbeschau ausgestellt – ist der Todesfall dem zuständigen Standesamt zu melden. Zuständig ist jenes Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
In den unten angeführten Internetadressen sind weitere Informationen zu diesem Thema nachzulesen.
HELP.gv.at: Erste Schritte nach Eintreten des Todesfalles